Keine Einschränkung des Streikrechts akzeptieren!

Gegen das Vorhaben der Bundesregierung

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Grundsatz der Tarifeinheit per Gesetz festzuschreiben.

Wörtlich heißt es dort: „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregeln wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

Was hier unter dem irreführenden Begriff „Tarifeinheit“ formuliert wird, ist ein Angriff auf das Streikrecht.

Anders als bei der am 4. Juni 2010 gemeinsam von DGB und BDA gestarteten Initiative mit dem gleichen Ansinnen ist die Situation jetzt deutlich gefährlicher. Es ist ein Arbeitsvorhaben der Bundesregierung.

Bereits am 2. September 2010 stellten wir als AG Betrieb & Gewerkschaft der LINKEN fest: „Für uns als LINKE kommt keine Einschränkung des Streikrechts in Frage, sondern nur eine Ausweitung. Dementsprechend werden wir keine Hand reichen für die Einschränkung des Streikrechts. Für wen und welche Organisation auch immer. Wir brauchen im Gegenteil die Ausweitung des Widerstandsrechtes, wir brauchen eine definitive Klarstellung, dass auch politischer Streik in Deutschland legal ist.“

Das ist auch unsere aktuelle Position. Wir lehnen eine erweiterte Friedenspflicht ab.

Es ist den linken Kräften in den Gewerkschaften, vor allem in ver.di, zu verdanken, dass es 2010 keine Mehrheit für den Angriff auf das Streikrecht gab und das Projekt dann seitens der Gewerkschaften zunächst beerdigt wurde. Auch die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wandte sich seinerzeit konsequent gegen die Einschränkung des Streikrechts.

Unverständlich für uns ist, dass dieses Vorhaben jetzt auf Wohlwollen bei mehreren Spitzenvertretern von verschiedenen Gewerkschaften stößt. Auch DGB-Gewerkschaften wären von solch einer Regelung negativ betroffen. So kann ver.di beispielsweise das fliegende Personal, Bereiche des Gesundheitswesens und auch einige Arbeitsbereiche in den Verlagen tarifmäßig endgültig an Standesorganisationen verlieren.

Die Gewerkschaften sollten gewarnt sein, Arbeits- und Streikrecht in die Hände der Bundesregierung zu geben und dagegen Widerstand leisten.

Erinnert sei an die Auseinandersetzung um den ehemaligen §116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) in den 80er Jahren. Trotz mächtigen gewerkschaftlichen Widerstands wurde der Paragraf von der Bundesregierung so geändert, dass eine massive Einschränkung des Streikrechts die Folge war.

Sollte die jetzt im Koalitionsvertrag beschriebene Regelung Gesetz werden, hätten die Unternehmerverbände ihr erklärtes Ziel erreicht. „Durch die Hintertür“, über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes, wäre erstmalig im bundesdeutschen Recht ein Streikverbot verankert.

Wir rufen dazu auf in politischen und gewerkschaftlichen Zusammenhängen gegen dieses Vorhaben aktiv zu werden und darüber aufzuklären.

BundessprecherInnenrat
AG Betrieb & Gewerkschaft