06. Mai 2007
Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen

Von Sabine Wils

Rede auf dem 2. Europäisches Netzwerktreffen linker Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bei der Partei der Europäischen Linken vom 4.-6. Mai in Athen

Mit der neoliberalen Wettbewerbspolitik der Europäischen Union werden optimale Verwertungsbedingungen für das globalisierte Finanzkapital geschaffen. Liberalisierung, Deregulierung und die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen öffnen neue Märkte zur profitablen Verwertung des überschüssigen Kapitals. Von Deregulierung und Privatisierung betroffen sind alle Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen, als am Gemeinwohl orientierte Leistungen, wie die Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung, Verkehrsdienste, Telekommunikation, Post, Bildung, Gesundheitsversorgung, Sozialversicherung etc . . .

Mit der Politik der Deregulierung und Privatisierung werden die öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger abgebaut und die Qualitätsstandards gesenkt. Die flächen-deckende Versorgung mit öffentlichen Gütern ist zunehmend gefährdet. Zusätzlich steigen die Preise. Die Folge ist, dass zum Leben notwendigen Dienstleistungen nicht mehr von allen Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden können.

Werden öffentliche Dienstleistungen privatisiert, werden Arbeitsplätze abgebaut und die Tarife für die Beschäftigten abgesenkt. Derzeit kämpfen in Deutschland die Beschäftigten der Telekom gegen die Ausgliederung von 55 000 Beschäftigten aus ihren Muttergesellschaften und gegen die damit verbundene Einkommenssenkung um die Hälfte.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung des EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen. Mitverursacher dieser Politik sind expansionsbereite Wirtschaftsunternehmen und Investmentgesellschaften sowie deren Lobbyisten. Nach Angaben der Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE) sind 75% der Arbeitsplätze der EU im Dienstleistungssektor angesiedelt, der 66% des BIP ausmacht.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde am 27. Dezember 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und bedarf der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten. Diese haben bis zum 28. Dezember 2009 hierfür Zeit.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie regelt die "Freizügigkeit der Dienstleistungen", das heißt, dass die Mitgliedsstaaten den freien Zugang und die freie Ausübung von Dienstleistungstätigkeit auf ihrem Territorium sicherstellen müssen. Dabei müssen inländische Vorschriften und Standards von Dienstleistern aus dem EU-Ausland nur dann beachtet werden, sofern diese diskriminierungsfrei, erforderlich und verhältnismäßig sind. Diese Gesetze und Vor-Schriften gelten nur dann als erforderlich, wenn es die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, den Umweltschutz und die Volksgesundheit betrifft.

Welche nationalen Gesetze im Rahmen der Ziele zur Freizügigkeit der Dienstleistungen verhältnismäßig sind, bleibt vage und unbestimmt. Somit wird es dem Europäischen Gerichtshof überlassen, darüber zu entscheiden, welche Gesetze der Mitgliedsstaaten zulässig sind, und welche nicht. Außerdem dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten die Unternehmen, die auf ihrem Territorium tätig sein wollen, nicht mehr dazu verpflichten, eine Niederlassung zu gründen. Das schränkt die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitslandes zur Durchsetzung seiner Mindeststandards bei Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsschutz nach der Entsenderichtlinie sehr ein. In ihrer Wirkung entsprechen die Regelungen zur Freizügigkeit der Dienstleistungen wiederum weitestgehend dem ursprünglichen Herkunftslandprinzip.

Folgende Handlungsoptionen und Forderungen für ein soziales Europa sind eine Alternative zur neoliberalen Politik:

  • Gemeinwohlorientierte öffentliche Dienstleistungen beziehungsweise öffentliche Güter sind als eigenständiger Bereich im Europäischen Recht zu verankern und von den Regeln des Binnenmarktes auszunehmen. Hierzu muss es eine klare Rahmenrichtlinie der EU geben. Öffentliche Dienstleistungen dürfen nicht unter das Wettbewerbsrecht fallen. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) sind untrennbar als Gesamtheit gemeinwohlorientiert zu betrachten und von der EU-Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen.
  • Gemeinwohlorientierte öffentliche Dienstleistungen müssen allen Menschen in Europa zur Verfügung stehen, nicht nur denjenigen, die sich diese Leistung als Ware kaufen können. Eine EU-Rahmenrichtlinie für die öffentlichen Dienstleistungen muss die Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Aufgaben und ihre Funktionsfähigkeit zum Ziel haben. Ziel ist die Harmonisierung auf hohem Niveau. Dabei sind gemeinsame Mindeststandards aller Mitgliedsländer zu regeln und gleichzeitig die Absenkung bestehender höherer Standards in einzelnen Mitgliedsländern zu verbieten.
  • Unterstützung der Petition "Hochwertige öffentliche Dienstleistungen für alle" des Europäischen Gewerkschaftsbundes an die Europäische Kommission.
  • Sicherung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Mitgliedsstaaten durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge oder Schiedssprüche nach der Entsenderichtlinie für alle Branchen. Durchsetzung eines europäischen Mindestlohnes von mindestens 50% des nationalen Durchschnittslohnes.
  • Die Mitglieder der Mitgliedsparteien in der Europäischen Linken und der Parteien mit Beobachterstatus engagieren sich in ihren Gewerkschaften für die Wahrnehmung ihres politischen Mandats und die Verstärkung der betrieblichen, tariflichen und sozialen Kämpfe.
  • Aufbau einer europäischen Kampagne gegen die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und für die Re-Kommunalisierung bereits privatisierter Bereiche und die Forcierung der Gegenwehr vor Ort. Im Bündnis zwischen Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern muss klar werden, dass Markt, Wettbewerb und Profitlogik bei den öffentlichen Dienstleistungen keine Rolle spielen dürfen. Intelligente Aktionen gegen Privatisierung mit nationaler und internationaler Vernetzung.
  • Der neoliberalen Politik der Vorherrschaft des Marktes, dem grenzenlosen Wettbewerb und der Profitlogik in der Europäischen Union müssen wir soziale Alternativen entgegensetzen. "Bolkestein" ist für uns noch nicht erledigt!
  • Wir dürfen nicht nur das verteidigen, was von den öffentlichen Dienstleistungen übrig geblieben ist, sondern müssen einen neuen öffentlichen Sektor etablieren, der sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen orientiert.

 

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