23. November 2011
Vorsicht Mogelpackung - Mindestlohndebatte in der CDU

Erklärung des BundessprecherInnenrates

Zu den aktuellen Mindestlohndebatten im Vorfeld des CDU-Bundesparteitages erklärt die Bundes-AG Betrieb & Gewerkschaft:

Was vor wenigen Monaten noch unmöglich schien, passiert gerade: Die Forderung nach einem Mindestlohn hat auch die CDU erreicht, auch wenn dort von „Lohnuntergrenze“ gesprochen wird.

Die Tatsache, dass in der CDU solche Diskussionen stattfinden, ist in erster Linie dem jahrelangen beharrlichen Druck aus Gewerkschaften, Bewegungen und der Bevölkerungsmehrheit geschuldet. Arbeitgeberpräsident Hundt klagt, dass hier wohl der Meinung der Bevölkerung nachgegeben werde. DIE LINKE ist die politische Partei, die von Anfang an und am konsequentesten die Forderung nach einem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn unterstützt hat.

Wenn auch mit den Debatten in der CDU eine positive Bewegung im Lager der Bundesregierung sichtbar wird, ist doch klar erkennbar, dass es sich hier, schaut man auf die bisher bekannten Einzelheiten, um eine Mogelpackung handelt.

Vorsicht Mogelpackung

Gesprochen wird davon, dass es Vereinbarungen von Tarifparteien geben soll, die dann als „Lohnuntergrenzen“ in den Bereichen zur Geltung kommen sollen, in denen sich Tarifvertragsparteien bisher nicht auf eine Lohnuntergrenze einigen konnten.

Abgelehnt wird nach wie vor ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn, der verbindlich vom Bundestag beschlossen wird.

Notwendig ist aber gerade bundesweiter einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn, der Gesetzeskraft hat und damit im Einzelfall entsprechend durchsetzbar ist.

Um diese verbindliche, politische Entscheidung im Bundestag wollen sich CDU und FDP drücken. Solange es hierzulande kein Verbandsklagerecht für die Gewerkschaften gibt, ist auch das wirksame Durchsetzen von tariflichen Vereinbarungen im Einzelfall eingeschränkt. Das würde auch für die von CDU und FDP vorgeschlagene Variante der „Lohnuntergrenze“ gelten, die keine gesetzliche Verbindlichkeit hat.

Keine weitere Spaltung in Ost und West

Geradezu skandalös ist der Vorschlag, die Höhe der „Lohnuntergrenze“ in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich festzulegen.

In allen europäischen Ländern, in denen bisher gesetzliche Mindestlöhne existieren, gelten sie für das gesamte Land in gleicher Höhe.

Wir lehnen eine soziale Spaltung im Rahmen des Mindestlohns zwischen Ost und West grundsätzlich ab.

Materiell vollkommen unzureichend

Die in der CDU genannten Beträge von 7,79 Euro (West) und 6,89 Euro (Ost) sind in dieser Höhe ebenfalls ein Skandal. Diese „Lohnuntergrenzen“ widersprechen dem vom CDA-Bundesvorsitzenden Laumann erhobenen Anspruch, dass man vom Lohn „auch leben“ können muss und nicht in Altersarmut fallen darf.

Mit diesen Beträgen werden „AufstockerInnen“ produziert.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat nachgewiesen, dass man selbst bei einem Mindestlohn von 10 Euro, vorausgesetzt man hat ausreichende Beitragsjahre zusammen, als RentnerIn knapp über der Grenze zur Grundsicherung liegt.

Unsere Positionen

Vollkommen zu Recht strebt DIE LINKE, entsprechend ihrem Wahlprogramm für diese Legislaturperiode, einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 10 Euro plus an. Das ist unsere aktuelle Forderung. In der Perspektive streben wir, wie in unserem Parteiprogramm formuliert, einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 60 Prozent des Durchschnittslohns an.

Dabei bleibt es.

Entscheidend ist der Druck von außen

Sicher ist es richtig wenn Gewerkschaften und auch Oppositionsparteien jetzt die Bereitschaft signalisieren, aufgrund der aktuellen Entwicklung mit der Bundesregierung in Sachen Mindestlohn zu sprechen.

Für DIE LINKE müssen die hier genannten, beschlossenen Positionen eingebracht werden. Entscheidend aber werden nicht Verhandlungen sein, sondern weiterhin der gewerkschaftliche und politische außerparlamentarische Druck.

Es bleibt dabei: „Arbeit darf nicht arm machen!“

 

 

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