Arbeitsschutz im Corona-Winter

03. Februar 2021  ARBEITSSCHUTZ

Von Jutta Krellmann

Die Arbeit im Homeoffice gilt als sicherste Maßnahme im Kampf gegen Corona-Infektionen am Arbeitsplatz. Aber nur knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland leistet Büroarbeit, die auch von Zuhause aus erledigt werden kann. Die andere Hälfte muss zum Arbeiten in den Betrieb. Gleichzeitig geben etwa 20 Prozent der Arbeitgeber an, keine speziellen Regelungen zum Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie umgesetzt zu haben. Viele Beschäftigte arbeiten damit unter unsicheren Bedingungen und die Corona-Pandemie legt diese Lücken beim Arbeitsschutz schonungslos offen. Die Bundesregierung kann nicht weitgehende Einschränkungen im privaten Bereich verordnen und gleichzeitig am Arbeitsplatz einfach alles laufen lassen.

Folgendes muss sofort passieren:

  1. Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Immer noch ducken sich zu viele Arbeitgeber weg, wenn es um ihre Pflicht zum Arbeitsschutz geht. Wir brauchen Schutzmaßnahmen in jedem Betrieb, denn alle Beschäftigten haben in der Corona-Pandemie ein Recht auf sichere Arbeitsumgebung. Die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzregel ist gut. Sie muss für alle Betriebe verpflichtend gelten und mit hohen Bußgeldern ausgestattet werden. Bei eklatanten Verstößen sind Arbeitgeber hart zu sanktionieren. Betriebe, die fahrlässig mit Gesundheit und Leben ihrer Beschäftigten umgehen, müssen stillgelegt werden.
  2. Mehr und bessere Arbeitsschutzkontrollen. Während Ordnungsämter und Polizisten den öffentlichen und privaten Bereich kontrollieren, ist dies in Betrieben nicht der Fall. Es muss aber besonders da hingeschaut werden, wo die Risiken am größten sind. Arbeitgeber haben für jede Betriebsstätte einen Hygieneplan zu erstellen, der von den Arbeitsschutzbehörden geprüft werden kann. Gerade jetzt brauchen wir gezielte Arbeitsschutzkontrollen.
  3. Recht auf Homeoffice. Überall wo es möglich ist, müssen Beschäftigte das Recht bekommen, von zuhause aus zu arbeiten. Besonders Risikogruppen sind dadurch zu schützen. Betriebsräte müssen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice mitbestimmen dürfen. Auch im Homeoffice haben Arbeitgeber für eine gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen.
  4. Betriebliche Mitbestimmung stärken. Betriebsräten kommt bei der Bewältigung der Pandemie eine wesentliche Rolle zu, sie sind eine wichtige Kontrollinstanz beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben gibt es sie viel zu selten. Deshalb muss die Bundesregierung die betriebliche Mitbestimmung stärken. Um Betriebsratsgründungen zu beschleunigen, müssen Beschäftigte das Recht bekommen, einen Betriebsrat über das Arbeitsgericht einsetzen zu lassen.    

Die Argumentationshilfe findet ihr hier: