Reform des Betriebsverfassungsgesetzes fehlt es an Mut

28. April 2021  BLOG

Von René Kluge

Mit dem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ will die Bundesregierung zum Ende ihrer Legislatur doch noch etwas für die betriebliche Mitbestimmung tun. Auf den ersten Blick sind die geplanten Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz vielversprechend. Auf den zweiten Blick entpuppen sie sich jedoch größtenteils als Makulatur, mit einer Ausnahme.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Vereinfachtes Wahlverfahren | Das größte Problem der Betriebsräte ist, dass es zu wenige von ihnen gibt. Um Neugründungen zu fördern will die Regierung deshalb das vereinfachte Wahlverfahren ausbauen. In Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmer*innen soll es nun verpflichtend gelten. Bei bis zu 200 Arbeitnehmer*innen kann es optional gewählt werden. Vorher lagen die Grenzen bei 50 und 100 Arbeitnehmer*innen. Das vereinfachte Wahlverfahren ist zwar schneller als das normale Wahlverfahren, aber nicht unbedingt einfacher. Eine Ausweitung wird nicht zu Neugründungen führen, denn diese scheitern nicht an Details des Wahlverfahrens. Das die Regierung Wahlinitiator*innen schon vor der ersten Wahlversammlung an schützen will, ist dagegen eine gute Idee. Leider ist nur ein partieller Kündigungsschutz geplant. In der Praxis wird das nicht ausreichen.

Mitbestimmung bei der Berufsbildung | Bisher hat der Betriebsrat nur eingeschränkte Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Berufsbildung. Entsprechend spielt das Thema in der Arbeit der meisten Gremien keine große Rolle. Dies soll sich ändern: Maßnahmen der Berufsbildung sollen nun auch in der Einigungsstelle verhandelt werden. Allerdings soll hier kein Spruch gefällt werden; die Einigungsstelle kann nur moderieren. Das bedeutet, dass Arbeitgeber jede Initiative des Betriebsrates am Ende einfach ignorieren können. Es ist nicht ersichtlich, warum man hier kein zwingendes Mitbestimmungsrecht zugelassen hat. Rechtspolitisch fahrlässig ist zudem, dass damit eine Schneise für eine „Einigungsstelle light“ geschlagen wird.

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit | Durch die Corona-Pandemie haben Fragen der mobilen Arbeit erheblich an Bedeutung gewonnen. Da passt es gut, dass der Betriebsrat nun ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit bekommen soll. So bahnbrechend, wie es auf den ersten Blick erscheint, ist das jedoch nicht. Bei den meisten Elementen mobiler Arbeit kann der Betriebsrat ohnehin schon mitbestimmen: Arbeitszeit, Datenschutz, Ergonomie, etc. In der Praxis wird es die Durchsetzung aber erleichtern, wenn der Betriebsrat auf ein pauschales Mitbestimmungsrecht verweisen kann. Bei der grundsätzlichen Frage der Einführung und Abschaffung von mobiler Arbeit soll er aber weiterhin nicht mitreden können.

Betriebsratssitzung per Video- und Telefonkonferenz | Während der Pandemie war es eine Notlösung. Mit dem Gesetz wird die virtuelle BR-Sitzung nun fester Bestandteil der Betriebsratsarbeit. Es wurde zwar klargestellt, dass BR-Sitzungen grundsätzlich in Präsenz stattfinden. Außerdem kann ein Viertel des Gremiums einer virtuellen Sitzung widersprechen. Dennoch müssen Betriebsräte in Zukunft darauf achten, den politischen Charakter ihrer gemeinsamen Willensbildung nicht zu verlieren. Videokonferenzen können eine große Vereinfachung für die BR-Arbeit sein. Aber es besteht auch die Gefahr, dass der Betriebsrat zum reinen Beschlussorgan wird.

Damit ist dies auch die wichtigste Neuerung im gesamten Gesetz. Es ist bezeichnend, dass sie auf eine Forderung der Arbeitgeberverbände zurückgeht. Betriebsräte werden alle Neuerungen aus dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz aufgreifen und versuchen, diese so gut es geht für ihre Arbeit zu nutzen.

Für eine substanzielle Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung braucht es mehr Mut

Betriebsräte müssen bei den entscheidenden betrieblichen und gesellschaftlichen Fragen mitbestimmen dürfen. Nur dann können sie Wirkungsmacht entfalten. In der Corona-Pandemie haben wir gesehen, wie bedeutend die Frage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist. Die Mitbestimmung des Betriebsrates muss hier erleichtert und vor allem beschleunigt werden. Es braucht ein zwingendes Mitbestimmungsrecht beim Umweltschutz sowie allen Fragen der Gleichstellung. Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten muss der Betriebsrat voll mitbestimmen können. Personalplanung, Umstrukturierungen, Outsourcing und große Investitionsentscheidungen können nicht dem Arbeitgeber allein überlassen werden.

Im Bundestag hat DIE LINKE dazu einen dezidierten Antrag eingebracht und wird sich an der nun zu führenden Debatte mit einem umfassenden Konzept zur Reform der betrieblichen Mitbestimmung beteiligen. Die Auseinandersetzung über die Stellung der Betriebsräte muss im Parlament geführt werden, aber vor allem in den Betrieben selbst. Das stärkste Argument für eine eingreifende Mitbestimmung ist progressive und beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit, die die Grenzen des Betriebsverfassungsrechts immer neu auslotet und damit die nächste, unbedingt erforderliche Reform vorbereitet.

René Kluge leitet die Betriebsratsberatungsagentur Recht und Arbeit und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Büro von Susanne Ferschl (MdB DIE LINKE)

Dieser Artikel entstammt unserer Zeitung: E-Paper zum 1. Mai 2021

Zum parlamentarischen Verfahren: Auf der Homepage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag findet ihr den Antrag Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren. Dieser wird parallel zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz am 6. Mai 2021 in den Deutschen Bundestag eingebracht und am 17. Mai 2021 findet die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt, am 19. Mai 2021 Einführung und Abschluss im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Bei der abschließenden Beratung im Bundestag am 21. Mai stehen folgende weitere Anträge der Fraktion DIE LINKE zum Thema zur Abstimmung: AN Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen, AN Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen und AN Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen.

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